Digitaler Nachlass

Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln –
Unser Bestattungsinstitut informiert

Nutzerkonten, Mitgliedschaften, Abonnements und Online-Profile gehören heute für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag. Nach einem Todesfall bleiben diese digitalen Spuren jedoch oft bestehen. Deshalb wird das Thema digitaler Nachlass generationsübergreifend immer wichtiger und ist mittlerweile ein fester Bestandteil einer vorausschauenden Bestattungsvorsorge.

Unser Bestattungsunternehmen ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie bereits zu Lebzeiten Ihren digitalen Nachlass regeln und damit Ihre Angehörigen entlasten möchten. Wir informieren Sie darüber, welche Möglichkeiten es gibt, wie sich der digitale Nachlass organisieren lässt und welche Schritte nach einem Todesfall sinnvoll sind.

 

Was verbirgt sich hinter dem Begriff digitaler Nachlass?

Nur junge Menschen sind online? Das hat sich längst geändert. Inzwischen ist auch ein großer Teil der älteren Generation regelmäßig im Internet unterwegs – sei es, um einzukaufen, Kontakte über Social Media zu pflegen, Online-Banking zu nutzen oder auf Webseiten zu spielen. Da für die Nutzung vieler Dienste ein Account erforderlich ist, entstehen im Laufe der Zeit zahlreiche Online-Konten. Verstirbt eine Person, bleiben diese Accounts zunächst weiterhin aktiv. Man spricht in diesem Zusammenhang vom digitalen Erbe oder digitalen Nachlass.

Für Hinterbliebene kann es eine zusätzliche Belastung sein, sich mit Online-Accounts nach dem Tod auseinanderzusetzen. Besonders schwierig wird es, wenn Zugangsdaten fehlen und dadurch keine Abmeldung möglich ist. Fotos, Beiträge, Nachrichten oder persönliche Inhalte der verstorbenen Person bleiben unter Umständen weiterhin sichtbar, was für Angehörige sehr schmerzhaft sein kann. Auch beim Thema Social Media nach dem Tod entstehen oft viele Fragen: Soll ein Profil gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder erhalten bleiben? Ohne vorherige Regelung müssen Angehörige häufig zeitaufwendig mit den Betreibern der Plattformen Kontakt aufnehmen.

Hinzu kommt: Sind Mitgliedschaften, Abonnements oder kostenpflichtige Dienste vorhanden, können laufende Kosten weiter entstehen. Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass frühzeitig regeln, ersparen Sie Ihren Angehörigen diese kräftezehrende Aufgabe.

Die Leistungen unseres Bestattungsunternehmens rund um das digitale Erbe

Aufgrund der steigenden Nachfrage hat unser Bestattungsinstitut die Unterstützung beim digitalen Nachlass in das Leistungsangebot aufgenommen. Wir übernehmen auf Wunsch die unkomplizierte und diskrete Abmeldung von Nutzerkonten, Mitgliedschaften und Abonnements. Dazu gehören zum Beispiel Konten auf Spieleplattformen, Datingplattformen, Social-Media-Plattformen, Blogs oder bei Vereinen. Ihre Angehörigen müssen sich dadurch nicht allein mit den einzelnen Anbietern und Formalitäten auseinandersetzen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen und Ihren digitalen Nachlass frühzeitig organisieren möchten.

Digitaler Nachlass in Leipzig: rechtzeitig vorsorgen

Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln möchten, beraten wir Sie persönlich und vertraulich. Gemeinsam besprechen wir, welche Online-Konten, Mitgliedschaften oder digitalen Dienste in Leipzig, deutschlandweit und weltweit berücksichtigt werden sollten und wie Ihre Wünsche dokumentiert werden können. So schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und sorgen dafür, dass auch Ihre digitalen Angelegenheiten im Todesfall geordnet sind.

 

Häufig gestellte Fragen

zum Thema digitaler Nachlass

Wie wird der digitale Nachlass geregelt?

Sie können zu Lebzeiten festlegen, wer sich nach Ihrem Tod um Ihre digitalen Angelegenheiten kümmern soll. Das kann ein Angehöriger oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen sein. Wichtig ist, Online-Konten, Mitgliedschaften und Wünsche möglichst übersichtlich zu dokumentieren.

Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

Werden Online-Konten nach dem Tod nicht gekündigt oder verwaltet, bleiben sie häufig weiter bestehen. Abonnements und kostenpflichtige Mitgliedschaften können weiterlaufen. Auch Social-Media-Profile, Fotos oder Beiträge bleiben unter Umständen sichtbar, wenn keine Löschung oder Umwandlung beantragt wird.

Was wird aus meinem Social Media nach dem Tod?

Social-Media-Profile bleiben nach dem Tod zunächst bestehen, wenn nichts geregelt wurde. Angehörige können je nach Plattform eine Löschung oder einen Gedenkzustand beantragen. Wer frühzeitig festlegt, was mit den eigenen Profilen geschehen soll, entlastet die Hinterbliebenen und schafft klare Verhältnisse nach den eigenen Wünschen.

Welche Leistungen bietet unser Bestattungsunternehmen für den digitalen Nachlass?

Wir unterstützen Sie dabei, den digitalen Nachlass zu organisieren, und übernehmen auf Wunsch die diskrete Abmeldung von Nutzerkonten, Mitgliedschaften und Abonnements. Dazu zählen unter anderem Spieleplattformen, Social-Media-Plattformen, Datingplattformen, Blogs und Vereine.

Unser Bestattungsunternehmen unterstützt Sie unter anderem bei folgenden digitalen Nachlässen:

Spieleplattformen

Social-Media-Plattformen

Datingplattformen

Vereine

Blogs

Mitgliedschaften

Abonnements

weitere Onlinekonten